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Die Kündigung

Das mit Sicherheit wichtigste Problem im Arbeitsrecht ist die Kündigung und alles, was ansonsten mit dieser zu tun hat.

Da gibt es zum Beispiel die verschiedenen Kündigungsgründe und Kündigungsarten, der Kündigungsschutz und die davon ableitbare Kündigungsschutzklage, die ordentliche sowie außerordentliche Kündigung, Inhalt und Form einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitnehmer und Kündigung durch den Arbeitgeber, die Kündigungsfristen sowie die juristischen Rahmenbedingungen einer Kündigung. All diese Themen sind mit vielen Fragen verknüpft, deren wichtigste weiter unten beantwortet werden.

Auf was kommt es bei einer Kündigung an?

Gesetzt den Fall, dass eine der Vertragsparteien ein Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf einer Kündigungsfrist beziehungsweise und direkt zu einem Abschluss bringen will, muss dieser Wille der kündigenden Partei grundsätzlich mit einer formellen Kündigung erklärt werden. Für jede Art von Kündigung müssen die juristischen Rahmenbedingungen beachtet werden und genauso müssen die maßgeblichen Voraussetzungen gegeben sein. Angestellte können jederzeit, doch allein bei Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen und müssen hierzu keinen Grund für die Kündigung nennen. Weitaus höher liegen die Hürden aus der Perspektive der Arbeitgeber, wenn diese sich von einem Arbeitnehmer trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz beachtet werden muss.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Es gibt zum einen die außerordentliche fristlose Kündigung sowie zum anderen die ordentlichen Kündigungen, die allesamt fristgemäß erfolgen. Die ordentlichen Kündigungen unterteilen sich in betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung. Falls ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter hat und der gekündigte Arbeitnehmer länger als sechs Monate ununterbrochen im Betrieb beschäftigt ist, kann er vom Arbeitgeber verlangen, die Kündigung schriftlich zu begründen.

Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?

Das ist davon abhängig, welche Art der Kündigung zur Anwendung kam, denn für jede Art der ordentlichen Kündigung stellen sich unterschiedliche Anforderungen, um diese rechtswirksam zu begründen. Relevanz haben beispielsweise außerbetriebliche oder innerbetriebliche Gründe, die zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Fehlverhalten eines Arbeitnehmers können Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und objektive und subjektive Leistungsmängel sind mögliche Gründe für eine personenbedingte Kündigung.

Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?

Ein Arbeitgeber muss bei einer Kündigung eine ganze Menge Regeln einhalten, die Inhalt und Form, die Begründung sowie die Abstimmung mit dem Betriebsrat betreffen. Für jede Form der Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, Kündigungsschreiben müssen von einer kündigungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Jedes Kündigungsschreiben muss die angenommene Kündigungsfrist sowie in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten und zusätzlich mit einem Datum und den vollständigen Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer versehen sein. Wurde auch nur einer der vorgeschriebenen Inhalte vergessen oder wurden die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten, wird die Kündigung in der Regel als unwirksam betrachtet.



Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

Es gibt zwei Fälle – entweder gilt eine tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder es ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt für Arbeitnehmer, die selber kündigen wollen, in der Regel vier Wochen zum 15. oder den letzten Tag eines Monats Für die Arbeitgeberseite gelten, bei längerer Zugehörigkeit eines Beschäftigten zum Betrieb, weitaus längere gesetzliche Kündigungsfristen. So gilt bei einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, nach zehn Jahren sind es vier und nach zwanzig Jahren sieben Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Das Wortpaar fristlose Kündigung ist im Übrigen höchst unpräzise, weshalb es besser als außerordentliche Kündigung bezeichnet werden sollte. Die Grundlagen für eine solche Kündigung sind: das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, das Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Einhaltung einer Zweiwochenfrist und das Fehlen eines milderen Mittels. Fundamental für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist der wichtige Grund. Dafür kommen Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, beharrliche Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, grobe Verletzungen der Treuepflicht oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Beschäftigter kann nur dann ohne Grund gekündigt werden, wenn er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist stets in der Probezeit und in Firmen mit zehn oder weniger Angestellten der Fall, unterdessen darf auch da keinesfalls willkürlich gekündigt werden. So besehen, ist eine Kündigung völlig ohne Grund nicht möglich, aber der sich daraus ableitende Kündigungsschutz ist eher rudimentärer Natur.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.

Sie haben Fragen zu "Kündigung"? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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