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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Haben Sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten und möchten deswegen eine Kündigungsschutzklage beim Bremer Arbeitsgericht einreichen? Dann erhalten Sie hier von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen alle wichtigen Informationen auf einem Blick.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist das für Betroffene aussichtsreichste Mittel, um gegen eine Kündigung vorzugehen, völlig egal, welches Ziel diese haben. Zahlreiche Arbeitnehmer wünschen, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt, andere, dass eine ordentliche Abfindung gezahlt sowie ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist zweifellos das erfolgreichste Mittel, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Die dafür erforderliche Kündigungsschutzklage bezweckt aus Arbeitnehmersicht, die Wirksamkeit einer Kündigung in Frage zu stellen.

Normalerweise ist ein Kündigungsschutzprozess für den Arbeitnehmer zwar mit dem Verlust seiner Arbeitsstelle verbunden, aber er kriegt als Gegenleistung eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Eine landläufige Fehlannahme ist aber, dass von einer Entlassung betroffene Arbeitnehmer generell Anspruch auf eine Abfindungszahlung haben. Dies ist nicht richtig, weil Arbeitnehmer letztlich nur dann einen Anspruch auf Abfindung haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz nach einer betriebsbedingten Kündigung greift.

In allen anderen Fällen hängt die Höhe der Abfindung und die Qualität des qualifizierten Arbeitszeugnisses vom Geschick des Anwalts ab. Die Anwälte für Arbeitsrecht unseres Vereins sind dafür bekannt, in Kündigungsschutzverfahren überdurchschnittliche Ergebnisse für klagende Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Wir erinnern uns, dass die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung der Zweck des Kündigungsschutzprozesses ist. Das bedeutet im Umkehrschluss grundsätzlich, nach einen vom Arbeitnehmer gewonnenem Kündigungsschutzprozess ist die Kündigung unwirksam. Demgemäß darf der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis fortsetzen und kann unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber den fehlenden Lohn für den zurückliegende Zeit verlangen.

Sofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund des Kündigungsschutzprozesses so zerrüttet ist, dass kein Miteinander mehr umsetzbar erscheint, kann jede der beiden Parteien den Antrag auf Auflösung des Vertragsverhältnisses beim Bremer Arbeitsgericht stellen.

Egal, ob der Antrag vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kommt, wird das Arbeitsverhältnis eingestellt und der Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verurteilt. Dank dieses Kontexts handeln unsere Rechtsanwälte in Kündigungsschutzverfahren gute Abfindungsvergleiche aus.



Frist der Kündigungsschutzklage - Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Um eine Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten, muss die Dreiwochenfrist grundsätzlich eingehalten werden, andernfalls gilt die Kündigung als wirksam. Die Dreiwochenfrist beginnt mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme unter normalen Umständen ihren Lauf. Zu diesem Zweck genügt schon die Zustellung des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Arbeitnehmers, weil der für dessen regelmäßige Leerung verantwortlich ist.

Verpasst er die Dreiwochenfrist, die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage äußerst schwierig sowie ganz selten durchsetzbar. Eine nachträgliche Zulassung ist meistens nur möglich, wenn ein schwerwiegender medizinischer Grund mit Spitalaufenthalt vorgelegen hat. Ist die Frist abgelaufen, gilt die Kündigung, abgesehen von solchen besonderen Umständen, unabweisbar als wirksam.

Wollen Sie wissen, ob Ihre Kündigung noch in der Dreiwochenfrist liegt? Dann melden Sie sich bitte schnell und unkompliziert online bei der ArbeitnehmerHilfe Bremen an und lassen Ihre Kündigung durch unseren Rechtsanwalt auf Wirksamkeit prüfen. Gleichzeitig können Sie sich über Ihre Erfolgschancen in einem Kündigungsschutzprozess beraten lassen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Obwohl der Rechtsanwalt, je nach Fall, mehr oder weniger Aufgaben übernehmen muss, dürfen die Anwaltskosten nicht pauschal festgelegt werden, sondern werden immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Auch bei Kündigungsschutzklagen wird zwischen Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden, wobei beide vom Streitwert und Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängig sind. Mit einer Kündigungsschutzklage einhergehenden Kosten trägt jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

Die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach der Höhe des Streitwertes, welcher normalerweise mit den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers berechnet wird.

Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

In Kündigungsschutzprozessen tragen die Parteien ihre Prozesskosten jeweils selbst, ganz gleich, wie es ausgeht. Diese Vorschrift bewirkt den Schutz klagender Arbeitnehmer, weil diese ansonsten, im Falle eines verlorenen Prozesses, die gesamten Kosten tragen müssten.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Sie können sich von uns gerne einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen und mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, welche Abfindungshöhe Sie erwarten dürfen.


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