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Sofortige Beratung bei Erhalt einer Kündigung

Wenn jemand gekündigt wurde, braucht er schnelle arbeitsrechtliche Beratung, weil von dem Moment an verschiedene Fristen zu laufen beginnen, deren Verstreichenlassen schwerwiegende Folgen hat. Bei uns bekommen Sie sofort ein sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Situation einschätzt und Sie über die wichtigsten Schritte unterrichtet.

Falls Sie von einer Kündigung bedroht sind

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Bremen, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0421-98962550. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen umgehend prüfen. Wir geben Ihnen unverzüglich eine sachgerechte Einschätzung Ihres Fall und unterrichten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Diese hängen von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Vielleicht ist Ihre Kündigung ungerechtfertigt, fehlerhaft oder der rechtliche Rahmen wurde nicht eingehalten. Dann ist Ihre Kündigung unter Umständen unwirksam. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen werden Sie das schnell herausfinden. Stellt sich heraus, dass die Kündigung anfechtbar ist, können Sie beim Arbeitsgericht Bremen auf Weiterbeschäftigung klagen oder schon in der ersten Güteverhandlung Ihren Anspruch auf eine angemessene Abfindung erheben.


Dreiwochenfrist beachten!

Für eine Kündigungsschutzklage bleiben Ihnen nach Erhalt des Kündigungsschreibens aufgrund einer sogenannten materiellen Präklusion exakt drei Wochen Zeit. Eine materielle Präklusion bezeichnet in der Sprache der Juristen eine bindende Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln, nach deren Ablauf, bis auf seltene Ausnahmen, keine Klage mehr möglich ist.


Kostenlose Beratung

Arbeitnehmer aus Bremen und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Bremen steht darüber hinaus eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Bremen, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Bremen werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Mit einem Mitgliedsbeitrag von nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen hervorragend gewappnet.


Terminvereinbarung

Wenn Ihnen eine Kündigung droht, rufen Sie bitte sofort bei uns an. Wir prüfen dann Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, sofern Sie das wollen. Falls Sie oder Ihr Arbeitgeber das nicht möchten, streben wir für Sie den Erhalt einer angemessenen oder auch überdurchschnittlich Abfindung an und sichern Ihnen in jedem Fall ein gutes Arbeitszeugnis für die zukünftige Jobsuche.

Vereinbaren Sie einen unverzüglichen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unseres Vereins. Verlieren Sie angesichts der drohenden Fristen keine Zeit, damit wir Sie für das weitere Vorgehen optimal unterstützen können. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Bremen unter der Nummer 0421-98962550. Bitte erklären Sie deutlich, wenn es um eine Kündigung geht, dann reservieren wir Ihnen den nächsten freien Termin.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0421-98962550

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0421-98962550

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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