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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Bremen kann jeder Arbeitnehmer aus Bremen und Umgebung anrufen, um sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die umfassende und kostenlose Beratung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht steht allen Mitgliedern unseres Verein kostenlos zur Verfügung. Die typischen Themen dieser Beratungen sind,

●    Ersteinschätzung eines Falles
●    Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
●    Alle Fragen rund um die Betriebsrente
●    Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
●    Gründung eines Betriebsrates
●    Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
●    Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
●    Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
●    Kündigungsschutzklagen
●    Mobbing und Diskriminierung
●    Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Bremen alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die telefonischen Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Um die volle Unterstützung unseres Vereins zu nutzen, können Sie jederzeit Mitglied werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr sichern wir die Kostendeckung unserer Vereinsarbeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass alle Leistungen die über die telefonische Ersteinschätzung hinausgehen, nur den Mitgliedern unseres Vereins zur Verfügung stehen. Das ist auch eine Frage der Fairness.


Kostenlose Vertretung ist unmöglich

Wir werden oft gefragt, weshalb wir nur die Beratungsleistungen kostenlos anbieten, aber nicht die Vertretung vor Gericht. Die einfache Antwort lautet, weil es verboten ist. Das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung eines Mandanten einen Gebührensatz vor. Dieser kann vom Rechtsanwalt, wenn er einen entsprechenden Aufwand geltend macht, um das Zweieinhalbfache erhöht werden. 

Das wird bei den Rechtsanwälten der ArbeitnehmerHilfe Bremen unter keinen Umständen geschehen. Wir setzen auf Kostentransparenz und erheben grundsätzlich nur den einfachen vom Gesetz vorgeschriebenen Satz. Die Beratungsleistungen bei der ArbeitnehmerHilfe Bremen ist kostenlose, weil wir diese ehrenamtlich erbringen dürfen.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Bremen ist die ideale Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung, um rundum geschützt zu sein. Die Versicherung zahlt in der Regel nur die Vertretung des Mandanten vor Gericht, aber nicht die Beratung davor. Das hat den Grund, dass die Kosten der Beratungsleistungen nicht per Gesetz geregelt sind. Deshalb ist die Beratungsleistung für die Versicherer nicht berechenbar und wird nicht gedeckt. Bei uns bekommen Sie diese Beratungsleistungen kostenlos. Deshalb ist die Mitgliedschaft in unserem Verein eine ideale Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Auch bedürftige Arbeitnehmer müssen nicht auf die anwaltliche Vertretung oder einen Prozess vor Gericht verzichten. Haben Sie nicht genug Geld, können Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Damit werden sowohl die Anwaltskosten, als auch die Gerichtsgebühren gedeckt. Sollten Sie von einer solchen Situation betroffen sein, kümmert sich unser Anwalt um die Beantragung der Prozesskostenhilfe. Wobei Sie das selbstverständlich auch alleine erledigen können, weil es für einen solchen Antrag keinerlei Formvorschriften gibt.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0421-98962550

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0421-98962550

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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