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Arbeitsrechtlich gegen Mobbing in Bremen vorgehen

Mobbing am Arbeitsplatz ist bedauerlicherweise noch immer ein Problem in Bremen. 

Wer aber an seinem Arbeitsplatz übel behandelt wird, hat Rechte und kann gegen diese Behandlung vorgehen. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Mitarbeiter haben und wie sie sich gegen Mobbing zur Wehr setzen können.

Mobbing – Was ist das eigentlich genau?

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema, das in zahllosen Unternehmen der Bundesrepublik zutage tritt – in Bremen ist das ebenso. Mobbing kann in verschiedenen Formen erscheinen, wie zum Beispiel durch das Verbreiten von Gerüchten, das bewusste Untergraben der Arbeit anderer beziehungsweise das Ausgrenzen von Kollegen. Solches Verhalten kann zu psychischen und physischen Schäden führen und darf darum nicht übergangen werden. Wenn Sie sich in der unangenehmen Situation befinden, dass Sie von anderen Beschäftigten oder Vorgesetzten unfair behandelt werden, wenden Sie sich doch an einen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Bremen. Er wird Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Möglichkeiten gegen das Mobbing auszuschöpfen. Gemeinsam mit Ihnen wird er eine effektive Strategie entwickeln, um das Mobbing zu stoppen und Ihre Rechte zu wahren.

Die Rechtslage in Bremen

In Bremen gibt es, wie auch in anderen Bundesländern, Gesetze und Regelungen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. So ist zum Beispiel im Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPVG) geregelt, dass Personalräte bei Mobbing aktiv werden und Maßnahmen in die Wege leiten müssen. Auch gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Bremen und stärken Arbeitnehmer bei Diskriminierung und Belästigung im Betrieb. Sofern Sie ein Opfer von Mobbing sind, stehen Ihnen in Bremen diverse Optionen zur Verfügung, um juristisch dagegen vorzugehen. Bitte setzen Sie sich zeitnah mit einem Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Bremen zusammen, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Möglichkeiten gibt es zur juristischen Intervention?

Wenn Sie ein Opfer von Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz geworden sind, gibt es verschiedene Optionen, dagegen vorzugehen. Eine Weise ist die außergerichtliche Konfliktlösung mittels einer Mediation oder einer Schlichtung. Bei diesem Verfahren probieren die Beteiligten, eine einhellige Lösung zu finden, ohne dass die Sache einer juristische Auseinandersetzung mündet. Eine weitere Möglichkeit ist die Eröffnung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Bremen. Dazu wird eine Klage auf Unterlassung des Mobbings respektive auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erhoben. Es kann jedoch auch eine außerordentliche Kündigung angesichts des Mobbings in Betracht gezogen werden. In jedem Fall ist es aber besser, sich vor einer juristischen Maßnahme bei der ArbeitnehmerHilfe Bremen beraten zu lassen, um sich hinsichtlich möglicher Folgen und Risiken zu informieren.

Wie können sich Betroffene vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen? 

Sollten Sie durch das berufliche Umfeld unter Mobbing zu leiden haben, ist es von höchster Notwendigkeit, dass Sie sich schützen. Eine andere Option ist, sich an eine Vertrauensperson in der Firma zu wenden, die Ihnen dabei helfen kann, das Problem zu thematisieren und eine Lösung zu suchen. Andererseits kann auch das Gespräch mit dem Vorgesetzten beziehungsweise der Personalabteilung hilfreich sein. Sollte alles keinen Erfolg haben, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen heranzuziehen. Dieser wird Ihnen auf jeden Fall helfen, Ihre Rechte zu schützen und möglicherweise eine Klage beim Bremer Arbeitsgericht einzureichen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass Sie sich nicht ausgesondert fühlen und Ihrer Situation aktiv begegnen, denn Mobbing am Arbeitsplatz kann nicht nur zu psychischen Belastungen führen, sondern auch zu beruflichen Schwierigkeiten und im ungünstigsten Fall sogar zur Kündigung.



Wie kann man eine Klage gegen Mobbing einreichen? 

Falls Sie am Arbeitsplatz zum Opfer von Mobbinghandlungen geworden sind, raten wir dringend dazu, entschlossen dagegen vorzugehen. Eine Klage beim Bremer Arbeitsgericht gegen Mobbing trägt gewiss dazu bei, Ihre Arbeitnehmerrechte zu schützen sowie eine adäquate Entschädigung zu sichern. Als erstes sollten Sie jedoch den Versuch unternehmen, das Mobbing intern zu klären, beispielsweise indem Sie eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Sofern dies nicht befriedigend ausgeht, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen wenden, der Ihnen bei der Einreichung der Klage gegen den Arbeitgeber behilflich sein wird. Für die Initiierungen einer Klage beim Arbeitsgericht Bremen ist eine Frist von in der Regel drei Monaten festgelegt. Deswegen ist ein zügiges Handeln erforderlich, um Ihre Erfolgschancen zu erhalten. Wenn Sie in Bremen arbeiten, empfehlen wir, sich einen Anwalt vor Ort zu suchen, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, um sicherzugehen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung bekommen.

Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen Mobbing? 

Falls Sie beschließen, gerichtlich gegen Mobbing vorzugehen, ist es notwendig, die möglichen Kosten im Auge zu behalten. Im Normalfall fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, die je nach Dauer sowie Umfang des Verfahrens variieren. Es besteht jedoch die Option beim Arbeitsgericht Bremen Prozesskostenhilfe zu beantragen, falls Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. Allerdings wird diese nur gewährt, sofern die Klage erfolgversprechend ist und Sie Ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Aus diesem Grund ist es angebracht, sich im Voraus zum Beispiel bei der ArbeitnehmerHilfe Bremen über die eventuell entstehenden Kosten zu informieren und, wenn erforderlich, eine Finanzierung zu planen.

Schlussfolgerungen

Sie haben jetzt alle wichtigen Informationen darüber erhalten, wie Sie in Bremen juristisch respektive durch Mediation gegen Mobbing vorgehen können. Sie wissen nun, dass Mobbing nicht nur Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden gefährdet, sondern genauso gegen geltendes Recht verstößt. Sollten Sie der Meinung sein, gemobbt zu werden, warten Sie nicht ab, sondern leiten Sie stattdessen rechtliche Schritte ein. Dazu stehen mehrere Möglichkeiten zu Ihrer Verfügung, um sich erfolgreich vor Mobbing zu schützen, wie beispielsweise eine Beschwerde beim Arbeitgeber oder das Involvieren eines Rechtsanwalts der ArbeitnehmerHilfe Bremen. Bitte denken Sie stets daran, dass Sie das Recht auf sichere sowie respektvolle Arbeitsbedingungen haben, lassen Sie sich niemals von Mobbing einschüchtern und kämpfen Sie für Ihre Rechte.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.

Sie haben Fragen zu "Mobbing am Arbeitsplatz"? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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