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Fragen und Antworten zu Diskriminierung am Arbeitsplatz
Um alle Beschäftigten vor Diskriminierung im Berufsleben zu schützen, hat man das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen. Demzufolge dürfen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in Stellenanzeigen, im Bewerbungsgespräch und der Stellenvergabe spielen.
Als diskriminierendes Verhalten wird eine Handlung oder eine Haltung bezeichnet, die darauf abzielt, eine Person oder eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder anderen Faktoren zu behindern. Diskriminierendes Verhalten kann auch in nicht wenigen anderen Gebieten des sozialen Lebens eine Rolle spielen.
Was ist ein diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz?
Am Arbeitsplatz kann sich Diskriminierung auf unterschiedliche Weisen zeigen. Das Spektrum reicht dabei von verächtlichen Sprüchen, über Ausgrenzung, bis hin zu Ungerechtigkeiten beim Gehalt oder bei Beförderungen. Aber letzten Endes belastet das diskriminierende Verhalten nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern wirkt sich genauso verhängnisvoll auf das Betriebsklima aus und beeinträchtigt langfristig sogar die Wettbewerbsfähigkeit der Firma.
Als diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz bezeichnet man jegliches Verhalten, das einen Menschen aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale diskriminiert. Solche kann in direkter oder indirekter Form auftreten und kann sowohl von einzelnen Personen als auch von Gruppen ausgeübt werden.
Diskriminierung auf der Arbeit ist nicht nur unfair den betroffenen Arbeitnehmern gegenüber, sondern kann auch zu einem unangenehmen Arbeitsumfeld für alle Beteiligten führen. Wenn Sie diskriminierendes Verhalten im beruflichen Umfeld feststellen, sollten Sie es unter allen Umständen ansprechen und, falls nötig, an die Personalabteilung weiterleiten.
Was tun bei Benachteiligungen im Berufsleben?
Angestellte oder Stellenbewerber, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Wehr setzen. Dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Personen vor Ungleichbehandlungen im Arbeitsumfeld, egal, ob die Diskriminierung durch Mitarbeiter oder Vorgesetzte erfolgt ist. Der Betrieb ist in allen Fällen verpflichtet, sein Personal vor Diskriminierungen zu schützen. Wenn ihm das nicht gelingt, kann einem Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen.
Unabhängig davon, ob die Diskriminierung unmittelbar oder nur mittelbar passierte, raten wir, unverzüglich tätig zu werden. Falls kein klärendes Gespräch möglich ist oder nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, sollten Betroffene rechtliche Schritte einleiten. Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Bremen unterstützen die Arbeitnehmer beim rechtlichen Vorgehen gegen diskriminierende Behandlung im Arbeitsleben.
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können, wenn Sie am Arbeitsplatz ungerecht behandelt werden. Zuerst sollten Sie versuchen, die Sache mit dem Vorgesetzten oder dem Personalchef zu besprechen. Falls es nicht möglich ist oder zu einer Lösung führt, können Sie sich an eine Organisation wie die ArbeitnehmerHilfe Bremen wenden oder direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Wie hoch ist der maximale Entschädigungsbetrag?
Der höchste Entschädigungsbetrag für Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt in Deutschland bei drei Monatsgehältern, diese Betragshöhe ist aber allein für Fälle von groben Verstößen bestimmt. In allen geringfügigeren Fällen korreliert die Höhe der Entschädigung mit dem Schweregrad der Diskriminierung, das bedeutet, die meisten von Diskriminierung am Arbeitsplatz Betroffenen kriegen entweder ein, zwei oder drei Monatsgehälter als Entschädigung.
Was ist eine mittelbare Diskriminierung?
Als mittelbare Diskriminierung bezeichnet man, wenn eine Person aufgrund vermeintlich neutraler Kriterien benachteiligt wird, obwohl nicht offensichtlich nach den Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Falls zum Beispiel für die Vergabe einer einfachen Stelle von den Bewerbern ein Deutschtest verlangt wird, obschon die Sprachkenntnisse für die Tätigkeit nicht unerheblich sind, hat das eine mittelbare Benachteiligung von Migranten zur Folge. Die mittelbare Diskriminierung ist genauso verboten wie die unmittelbare, weil sie ebenfalls zur Benachteiligung von Personen führt.
Immer wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen auf Grund der Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe benachteiligt wird, spricht man von mittelbarer Diskriminierung. So etwas geschieht öfter als man denkt, unbewusst und ist meist das Ergebnis von Vorurteilen oder Klischeevorstellungen. Eine mittelbare Diskriminierung kann sich auf unzählige Bereiche des Lebens beziehen, doch ziemlich oft auf dem Arbeitsmarkt. Von einer mittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz spricht man, wenn ein Beschäftigter wegen einer Eigenschaft, die er nicht verändern kann, benachteiligt wird. Zum Beispiel könnte jemand wegen seines Alters, Geschlechts beziehungsweise ethnischer Herkunft mittelbar diskriminiert werden, was in jeder Form illegal ist.
Was ist die indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Indirekte Diskriminierung ist ein anderer Ausdruck für mittelbare Diskriminierung und beschreibt die weniger offenkundige Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ethnischen Herkunft, Religion ihres Alters und Geschlechts.
Nicht wenige Vorschriften, Verfahren oder Maßnahmen erwecken nur den Anschein, vorurteilsfrei zu sein, erweisen sich aber bei gründlicher Betrachtung als diskriminierend. Wird in einer Stellenanzeige für Männer und Frauen zum Beispiel hohe Flexibilität vorausgesetzt, benachteiligt diese Forderung weibliche Bewerber überdurchschnittlich, da sie häufiger familiären Verpflichtungen nachkommen.
Indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz ist, sowie eine Regel oder Praxis, die für jeden Mitarbeiter gleichermaßen gilt, in Wirklichkeit aber einen überwiegenden Teil an Arbeitnehmern mit einem schützenden Merkmal diskriminiert. Dies kann unter anderem durch Abschaffung des Schutzmerkmals, Benachteiligung bei der Beförderung oder im Zusammenhang mit der Entlassung sowie durch ähnliche benachteiligende Handlungen geschehen. Jede Form von indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz ist untersagt und kann für den Betrieb zu erheblichen Konsequenzen führen, sollten sie nachgewiesen wird.
Was ist keine Diskriminierung?
Von Diskriminierung spricht man im beruflichen Leben doch lediglich dann, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Merkmals, welches sie nicht ändern kann und das für die Ausübung des Berufs nicht gebraucht wird, benachteiligt wird. Einen Bewerber abzusagen, weil ihm die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit fehlen, ist also keine Diskriminierung.
Zu nicht diskriminierendem Verhalten gehören Handlungen und Einstellungen, die keine Benachteiligung beziehungsweise nachteilige Behandlung einer Person oder Gruppe aufgrund von Merkmalen wie sexuelle Orientierung, Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit beinhalten. Aktionen, die nicht als diskriminierend gelten, sind beispielsweise jemanden zu einem Vorstellungsgespräch kommen zu lassen, eine Entscheidung angesichts der Qualifikationen eines Stellenbewerbers zu treffen oder einem Mitarbeiter das gleiche Arbeitsentgelt für die gleiche Arbeit zu zahlen.
Was ist Ausgrenzung am Arbeitsplatz?
Die Ausgrenzung einzelner Personen ist ein soziales Phänomen, welches darauf abzielt, andere aus einer Gruppe fernzuhalten oder von der Kommunikation fernzuhalten. Auf der Arbeit hat die Ausgrenzung von einzelnen Angestellten schwerwiegende Folgen für deren Wohlbefinden und richtet spürbare Schäden in dem Betrieb an.
Die Ausgrenzung und Isolation von Angestellten ist eine Erscheinungsform des Mobbings und muss vom Unternehmen permanent unterbunden werden. Tut es das nicht, entspricht er nicht seiner Fürsorgepflicht und kann deshalb juristisch belangt werden.
Eine Form der Ausgrenzung ist es, wenn einem Mitarbeiter, unberücksichtigt seiner Qualifikationen oder Leistungen, die Teilnahme an Aktivitäten und Initiativen im Betrieb verweigert. Dies kann sich auf unterschiedliche Art manifestieren, beispielsweise durch Isolation oder Nichteinbeziehung in Teamsitzungen und andere Kommunikationskanäle. Ausgrenzung kann sowohl unbewusst als auch bewusst geschehen und hat in den meisten Fällen negative Folgen für den Betroffenen, beispielsweise in Form von Abnahme der Leistungsfähigkeit oder dem Verlust der Arbeitsstelle.
Was kann man gegen Altersdiskriminierung machen?
Um sich als Arbeitnehmer vor Altersdiskriminierung zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst einmal sollte man versuchen, mit der für die Benachteiligung verantwortlichen Person zu sprechen.
Wenn das nicht hilft, sollte im Folgenden der Arbeitgeber informiert werden, immer mit der Aufforderung verknüpft, das Problem zu beheben. In zahlreichen größeren Unternehmen kann dieses Beschwerderecht über speziell zu diesem Zweck eingerichtete Anlaufstellen wahrgenommen werden.
Letztendlich bleibt noch der gerichtliche Weg, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt auch das Verbot der Altersdiskriminierung und verpflichtet die Arbeitgeber, alle Angestellten vor Schädigungen zu schützen.
Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, welche Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz verbieten. Unternehmen dürfen unter anderem keine diskriminierenden Stellenausschreibungen veröffentlichen und Bewerber wegen ihres Alters unberücksichtigt lassen. Beschäftigte, die im Arbeitsleben diskriminiert werden, können sich an die Agentur für Arbeit wenden, da diese dafür sorgt, dass Arbeitgeber den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Welche Konsequenzen hat eine Ungleichbehandlung?
Die nicht sanktionierte Diskriminierung von Mitarbeitern kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. So kann es dazu führen, dass Mitarbeiter unzufrieden sind sowie ihre Aufgaben nicht mehr so gut erfüllen und zudem kann es zu Feindseligkeiten zwischen den Mitarbeitern kommen. Letztlich verstößt eine Ungleichbehandlung auch gegen die Gesetze und kann deswegen zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben die von einer Diskriminierung betroffenen Beschäftigten Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz, welcher aber binnen zwei Monaten geltend zu machen ist.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.
Sie haben Fragen zu "Diskriminierung am Arbeitsplatz"? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.
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