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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Ein Arbeitslosengeld, umgangssprachlich auch als Arbeitslosengeld 1 bezeichnet, erhalten zuvor Beschäftigte nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Dauer. Dieses unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, besser bekannt unter dem Stichwort Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, welches unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende und Arbeitende, sogenannte Aufstocker, ausgezahlt wird, damit diese ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es gibt Zeiten, während denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht, faktisch nicht gezahlt wird. In gewissen Fällen kann es ebenso zu einer Minderung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, um arbeitslos gewordene Arbeitnehmer in ihrer finanziell schwierigen Situation zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen sie grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel in Deutschland wohnen und innerhalb der vergangenen zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Das Arbeitslosengeld 2, abgekürzt ALG 2, bis 2022 Hartz IV genannt, heißt seit Januar 2023 Bürgergeld und ist eine ist eine soziale Leistung, die von den lokalen Jobcentern gezahlt wird und die für Personen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben beziehungsweise deren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 inzwischen aufgebraucht ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an diejenigen gezahlt, die wegen ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen.

Arbeitslosengeld (ALG 1) und Bürgergeld unterscheiden sich vor allem durch die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen zu haben, und außerdem durch die Höhe der Leistungen. Das Arbeitslosengeld 1 ist in der Regel deutlich höher als das Bürgergeld und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat. Bürgergeld ist indessen eine feste Leistung, die sich nach einem Regelsatz richtet. der sich jährlich ändern kann.

Der augenfällige Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Bürgergeld ist, dass das Arbeitslosengeld 1 an Arbeitslose gezahlt wird, welche der Vergangenheit gearbeitet und aus diesem Grund Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Arbeitslosengeld 1 ist im Normalfall auch höher als Bürgergeld und wird demgegenüber nur für eine begrenzte Zeit gezahlt, während das Bürgergeld langfristig bereitgestellt wird.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld 1 wird in den meisten Fällen an Personen gezahlt, die arbeitslos sind sowie nach einer neuen Stelle suchen. Die haben meist nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt in der Regel, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren gearbeitet und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat bereit sind, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Wenn das durchschnittliche Entgelt (netto) bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen, indem man es mit 0,6 multipliziert. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass es eine ganze Menge von Regelungen sowie Ausnahmen gibt, die den maximalen Betrag des Arbeitslosengelds bestimmen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass das Arbeitslosengeld 1 aufgrund von Hinzuverdienst oder anderen Einkommen gekürzt wird. Wenn jemand nicht sicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ist, raten wir ihm, sich an die Bundesagentur für Arbeit oder an eine andere zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Zeit, für die einer Arbeitslosengeld erhalten kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Lebensalter sowie dem vorherigen Einkommen. Im Normalfall haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für eine Zeitspanne von bis zu 12 Monaten, wenn sie vor ihrem Eintritt in die Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist immer zu beachten, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und es Obergrenzen für die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, wenn der bisher Arbeitslose eine Arbeit aufnimmt beziehungsweise ein anderes Einkommen hat, das ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht ebenfalls, wenn der Leistungsbezieher nicht in der Lage oder bereit ist, einer Beschäftigung nachzugehen, zum Beispiel weil er erkrankt ist oder sich in einer Fortbildungsmaßnahme befindet.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nur für einen begrenzten Zeitraum läuft und die Höhe der Lohnersatzleistung von verschiedenen Größen abhängt, unter anderem vom bisherigen Einkommen des Anspruchstellers sowie der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgeschöpft ist oder wenn einem Arbeitslosen der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, kann er möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld II bezeichnet, haben. Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Einkommensersatz gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf das Arbeitslosengeld I müssen keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört, dessen ungeachtet muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, da es wegen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden muss.

Auf das Arbeitslosengeld 1 werden keine Steuern erhoben, weil es sich um die Lohnersatzleistung der Pflichtversicherung handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird und die darauf abzielt, Arbeitslose, welche sich in einer materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Arbeitslosengeld I ist daher praktisch steuerfrei und bleibt bei der Berechnung von Steuern als Einkommen unberücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Alle Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sind im Hinblick auf die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung generell versicherungspflichtig. Trotzdem müssen die Bezieher des Arbeitslosengeldes I nicht selber zahlen, sondern die Bundesagentur für Arbeit erledigt das selbsttätig.

In der Mehrzahl der Fälle müssen Empfänger von Arbeitslosengeld I keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand in einer Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bezieht, nebenbei arbeitet und dadurch Einnahmen erzielt, muss er für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge entrichten – das gilt auch, falls er nebenher in einem Minijob arbeiten.

Wenn dieser während einer Zeit, in der er Arbeitslosengeld 1 erhält, eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss er für diese Tätigkeit in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In so einem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Wenn das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt mit diesem zu bestreiten, würde unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV, in Frage kommen. Damit jemand die Antragsunterlagen für die Aufstockung erhält, muss sich der Bezieher von Arbeitslosengeld im Jobcenter, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise eines anderen Ausweisdokuments, registrieren. Wenn jemand Anspruch auf dieses Bürgergeld hat, wird das zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld I gezahlt, in diesem Zusammenhang richtet sich die Höhe der Leistungen nach dessen weiteren Einkünften, dessen Alter und dessen Familiensituation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.

Sie haben Fragen zum Arbeitslosengeld? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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