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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Als Quarantäne bezeichnet man eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zuletzt wegen der Corona-Pandemie und beabsichtigt damit den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Eine Quarantänemaßnahme wird auf diejenigen angewandt, welche in Kontakt mit einer positiv auf den Coronavirus getesteten Person standen. Alle Personen, bei denen eine Infektion mit Covid-22 feststeht, also bei denen diese anhand eines Corona-Antigen-Schnelltests oder mittels eines PCR-Tests belegt wurden, müssen in häusliche Isolierung sowie bei Schwierigkeiten in einem Krankenhaus isoliert behandelt werden.

Die Corona-Pandemie

Der Corona-Virus wird ebenso SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist zur Zeit noch nicht vorauszusagen, für welche Dauer wir uns mit dem Corona-Virus sowie dessen Folgen auf das Arbeitsleben befassen müssen. Zum Gipfel der Corona-Ausbreitung meldeten viele Unternehmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, ob und inwiefern das erlaubt war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil Corona zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Falls sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter trennen möchte, muss einer ganzen Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen genügt werden, damit die ordentliche Kündigung auch wirksam werden kann. In einem ersten Schritt muss dafür vorschriftsmäßige Erklärung der Kündigung erfolgen, das heißt, die Schriftform ist dafür zwingend erforderlich und das Kündigungsschreiben muss dem Mitarbeiter nachweislich zugestellt werden.

Darüber hinaus ist die Kündigungsfrist einzuhalten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch den Arbeits- oder Tarifvertrag, ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss ein personenbedingter, betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Grund für die Kündigung existieren, um diese sozial zu begründen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im Abschnitt davor ist dargelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Arbeitnehmer ordentlich kündigen zu können. Aber nun stellt sich die Frage, ob und was für einen Kündigungsgrund eine Quarantäne auslösen könnte. Die betriebsbedingte Kündigung fällt natürlich selbstredend aus, denn der Wegfall eines Arbeitsplatzes mit dem Hintergrund einer Quarantäne ist schlechthin nicht denkbar. Gleichfalls ist eine personenbedingte Kündigung ohne Aussicht auf Erfolg, weil vielleicht eine Person von der Quarantäne betroffen ist, allerdings nur für eine befristete Dauer, was die arbeitsrechtliche Wirksamkeit einer solchen Entlassung grundsätzlich ausschließt. 

Dementsprechend bleibt nur noch die verhaltensbedingte Kündigung übrig, aber nicht, weil sich ein Angestellter in Quarantäne aufhält. Viel wahrscheinlicher könnte eine Missachtung der behördlichen Anordnung, also ein Nichtbefolgen der Quarantäne, zu einer Abmahnung und im Falle einer Wiederholung außerdem zu einer Kündigung des Angestellten führen. Um es so klar wie möglich zu postulieren, ein Betriebsangehöriger, der in eine angeordnete Quarantänemaßnahme geht, kann derentwegen in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.

Sie haben Fragen zu "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund"? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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