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Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne wegen Corona

Die häusliche Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, häufig geschehen aufgrund der Covid-19-Pandemie und beabsichtigt mit dieser den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung der Viren gebremst wird. Die Quarantänemaßnahme wird für diejenigen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatten. Die Personen, bei denen eine Infektion mit Covid-22 vorliegt, also bei denen diese anhand eines PCR-Tests beziehungsweise kraft eines Corona-Antigen-Schnelltests nachgewiesen wurde, müssen in häusliche Isolierung oder bei Problemen in einer medizinischen Einrichtung isoliert behandelt werden.

Die Corona-Pandemie

Der Coronavirus wird auch COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist im Augenblick nicht abzusehen, über welchen Zeitraum wir uns mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Beim Gipfel der Corona-Pandemie meldeten viele Betriebe Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen aussprachen. Die Frage, ob und inwiefern das zulässig war, kann eindeutig verneint werden, weil die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Probezeit im Arbeitsrecht

Als sogenannte Probezeit wird eine gegenseitig akzeptierte Testphase bezeichnet, die vom Beginn eines neuen Arbeitsvertrags bis zum vereinbarten Ende reicht. Je nachdem welche Vereinbarung getroffen wurde, kann die Probezeit bis zu sechs Monaten andauern. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag immer mit einer Frist von zwei Wochen per Kündigung beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift allerdings nicht, während der Probezeit, darum erfordert es keinen Kündigungsgrund, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Falls einem Arbeitnehmer die neue Arbeitsstelle nicht gefällt, kann er diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, weil die Vorteile einer Probezeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gelten.



Kündigung in der Probezeit wegen einer Quarantäne

Recht oft erklären uns Betriebsangehörige, dass sie von ihrem Betrieb gekündigt wurden, sobald sie diesen über die durch eine Behörde angeordnete Quarantäne in Kenntnis gesetzt hatten. Viele der betreffenden Mitarbeiter wurden daraufhin von ihren Vorgesetzten dazu beauftragt, eine schriftliche Bestätigung der Maßnahme des Gesundheitsamts beizubringen. Weil die meisten Gesundheitsämter jedoch sehr überlastet waren und sich nicht in der Lage zeigten, schriftliche Bestätigungen über die angeordnete Quarantäne ohne Verzug auszustellen. Dieses Ausbleiben der schriftlichen Bestätigung ist durch einige Arbeitgeber dann zum Anlass für die Kündigung genommen worden, obgleich die betroffenen Mitarbeiter gar nicht die Chance hatten, diese vorzulegen. Vorrangig in kleineren Unternehmen oder während der Probezeit gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie jederzeit und ohne Weiteres entlassen werden können. Aber das stimmt nicht wirklich, auch im Falle, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, lässt sich daraus keine Zulässigkeit aller Kündigungen ableiten. Bei den geschilderten Fällen handelte es sich um Willkür der Arbeitgeberseite und mehrere Arbeitsgerichte erklärten derartige Kündigungen aus diesem Grund für unwirksam.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V.

Sie haben Fragen zur „Kündigung in der Probezeit wegen Quarantäne“? Den Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bremen erreichen Sie unter der 0421-98962550 immer von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr. Von ihm erhalten Sie auch Auskunft zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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